Dedizierte Private Cloud für Berufs­geheimnis­träger – Hosting nach § 203 StGB und DSGVO

Für Kanzleien, Steuerberater, Ärzte und Unternehmen mit hohem Schutzanspruch: eigene Hardware, deutsches Rechenzentrum, verpflichtete Administratoren

Kurz zusammengefasst: Die NMMN GmbH aus Hamburg betreibt dedizierte Private Clouds für Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Psychotherapeuten – sowie für Unternehmen mit hohem Schutzanspruch für ihre Daten. Die Umgebung läuft auf eigener, physisch getrennter Hardware in ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland. NMMN schließt einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab und verpflichtet sich zur Geheimhaltung nach § 203 Abs. 4 StGB; Zugriff haben ausschließlich namentlich benannte, verpflichtete Administratoren. Die NMMN GmbH ist ein deutsches Unternehmen ohne US-Muttergesellschaft.

Was § 203 StGB von Berufsgeheimnisträgern verlangt

Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und weitere in § 203 Abs. 1 StGB genannte Berufe sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Lange Zeit war unklar, ob sie überhaupt externe IT-Dienstleister einbinden dürfen, ohne sich strafbar zu machen. Seit der Neufassung von § 203 StGB im Jahr 2017 ist das geregelt: Berufsgeheimnisträger dürfen „sonstige mitwirkende Personen“ – dazu zählen Hosting- und IT-Dienstleister – einbeziehen, soweit dies für die Inanspruchnahme der Tätigkeit erforderlich ist (§ 203 Abs. 3 Satz 2 StGB).

Dafür gelten drei Voraussetzungen, die der Dienstleister erfüllen muss:

  1. Der Berufsgeheimnisträger muss den Dienstleister zur Geheimhaltung verpflichten und ihn darüber belehren, dass eine Verletzung strafbar ist (§ 203 Abs. 4 StGB). Der Dienstleister selbst macht sich bei unbefugter Offenbarung strafbar.
  2. Der Zugriff auf geschützte Daten muss auf das erforderliche Maß beschränkt sein.
  3. Für Rechtsanwälte konkretisiert § 43e BRAO die Anforderungen: sorgfältige Auswahl des Dienstleisters, Textform des Vertrags, Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Belehrung, Verpflichtung der eingesetzten Mitarbeitenden. Für Ärzte und Psychotherapeuten gelten daneben die Berufsordnungen und die Vorgaben zur Patientendatenverarbeitung.

Hinzu kommen die allgemeinen Pflichten der DSGVO: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, keine Übermittlung in Drittländer ohne Rechtsgrundlage. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung – sie zeigt, wie wir diese Anforderungen technisch und vertraglich abbilden.

Warum eine dedizierte Private Cloud und nicht die Shared Cloud

In einer Shared Cloud teilen sich viele Kunden dieselbe Hardware; die Trennung erfolgt logisch durch die Virtualisierung. Das ist für die meisten Unternehmen ausreichend und wirtschaftlich. Berufsgeheimnisträger und Unternehmen mit hohem Schutzanspruch wollen und müssen jedoch häufig nachweisen, dass ihre Daten physisch getrennt verarbeitet werden, wer Zugriff hat und wo die Daten liegen. Genau das leistet eine dedizierte Private Cloud:

Hardware Eigene Server und eigener Storage ausschließlich für Sie – keine anderen Mandanten auf derselben Hardware.
Standort ISO-27001-zertifizierte TIER-3-Rechenzentren in Hamburg, Ahrensburg oder Berlin; der Standort wird vertraglich festgelegt.
Zugriff Nur namentlich benannte NMMN-Administratoren, die nach § 203 Abs. 4 StGB verpflichtet und belehrt sind; administrative Zugriffe werden protokolliert.
Netzwerk Eigener Firewall-Cluster (OPNsense), eigene Netze, Anbindung Ihrer Kanzlei oder Praxis per VPN oder dedizierter Glasfaser-Standleitung – auf Wunsch ohne jeden Internetzugang.
Verschlüsselung Verschlüsselte Datenträger und verschlüsselte Backups; Schlüsselverwaltung nach Absprache.
Backup Proxmox Backup Server, verschlüsselt, auf Wunsch in einem zweiten Rechenzentrum in Deutschland.
Verträge Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, Verpflichtungserklärung nach § 203 Abs. 4 StGB, Vertrag in Textform gemäß § 43e BRAO, Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Unternehmen NMMN GmbH, Hamburg – deutsches Unternehmen ohne US-Muttergesellschaft, daher kein Zugriff über den US CLOUD Act.

Die Technik dahinter

Eine NMMN Private Cloud basiert auf der Open-Source-Virtualisierung Proxmox VE mit Ceph-Storage: mindestens zwei Compute- und Storage-Knoten, auf Wunsch über zwei Rechenzentren verteilt, mit gespiegeltem Storage und automatischem Failover. Backups übernimmt der Proxmox Backup Server – inkrementell, dedupliziert und verschlüsselt. Davor steht ein redundanter Firewall-Cluster auf OPNsense-Basis. Die Plattform betreiben wir als Managed Service; die virtuellen Maschinen darauf administrieren Sie selbst, Ihr IT-Dienstleister oder – als Managed Linux Server beziehungsweise Managed VM – unsere verpflichteten Administratoren. Die Architektur im Detail beschreibt unsere Seite Private Cloud Hosting.

Typische Einsatzszenarien

  • Kanzleisoftware und Dokumentenmanagement für Rechtsanwälte und Notare, inklusive beA-Anbindung über Ihre Arbeitsplätze.
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Mandantendaten, Buchhaltung, Archivierung und Terminalserver für Homeoffice-Arbeitsplätze.
  • Praxen und medizinische Versorgungszentren: Praxisverwaltung, Bildarchive und Terminalserver – die Anbindung an die Telematikinfrastruktur bleibt an Ihrem Standort.
  • Sicherer Datenaustausch mit Mandanten und Patienten über eine dedizierte Nextcloud in Ihrer Private Cloud statt über E-Mail-Anhänge oder US-Dienste.
  • Software-Hersteller für Kanzleien und Praxen, die ihre Lösung je Kunde in einer dedizierten Umgebung betreiben wollen – siehe unser Hosting für ISVs.

Auch für Unternehmen mit hohem Schutzanspruch

Nicht nur Berufsgeheimnisträger brauchen eine dedizierte Umgebung. Unternehmen mit Entwicklungs- und Konstruktionsdaten, Forschungseinrichtungen, Finanzdienstleister, Betreiber kritischer Infrastrukturen und Unternehmen im Anwendungsbereich von NIS-2 haben ähnliche Anforderungen: nachweisbare Trennung, kontrollierter Zugriff, Standort Deutschland, kein Zugriff durch Drittstaaten. Für sie bauen wir dieselbe Private Cloud – ergänzt um Standortvernetzung, DDoS Protection und auf Wunsch 24/7-Rufbereitschaft. Mehr dazu unter Datensouveränität.

Ablauf: von der Anforderung bis zum Betrieb

  1. Anforderungsgespräch: Welche Anwendungen, wie viele Arbeitsplätze, welche Schutzklasse, welche Anbindung? Daraus entsteht ein Sizing.
  2. Angebot und Verträge: Angebot für Hardware, Betrieb und Support; AV-Vertrag, Verpflichtungserklärung nach § 203 Abs. 4 StGB und Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
  3. Aufbau: Beschaffung und Installation der dedizierten Hardware im vereinbarten Rechenzentrum, Einrichtung von Cluster, Storage, Firewall, Backup und Anbindung.
  4. Migration: Übernahme Ihrer Systeme – aus dem Serverraum, von einem anderen Anbieter oder aus einer VMware-Umgebung.
  5. Betrieb: Monitoring, Patchmanagement der Plattform, Backup-Kontrolle und ein fester Ansprechpartner, der Ihre Umgebung kennt.

Häufige Fragen zur Private Cloud für Berufsgeheimnisträger

Ja. Seit der Neufassung von § 203 StGB im Jahr 2017 dürfen Berufsgeheimnisträger IT-Dienstleister als „sonstige mitwirkende Personen“ einbinden, wenn diese zur Geheimhaltung verpflichtet und belehrt werden (§ 203 Abs. 3 und 4 StGB). Für Rechtsanwälte regelt § 43e BRAO die Details. Die NMMN gibt diese Verpflichtung ab und beschränkt den Zugriff auf benannte Administratoren.

Ja. Zusätzlich zum Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO verpflichtet sich die NMMN GmbH zur Geheimhaltung nach § 203 Abs. 4 StGB und verpflichtet die Administratoren, die Zugriff auf Ihre Umgebung haben, entsprechend. Den Vertrag schließen wir in Textform, wie § 43e BRAO es für Rechtsanwälte vorsieht.

Nur die namentlich benannten NMMN-Administratoren, die Ihre Plattform betreuen – und nur im erforderlichen Umfang. Administrative Zugriffe werden protokolliert. Die Datenträger und Backups sind verschlüsselt. Auf die Inhalte Ihrer virtuellen Maschinen greifen wir nur zu, wenn Sie uns auch deren Administration übertragen haben.

Die Daten liegen auf dedizierter Hardware in einem vertraglich festgelegten, ISO-27001-zertifizierten Rechenzentrum in Hamburg, Ahrensburg oder Berlin. Die NMMN GmbH ist ein deutsches Unternehmen ohne US-Muttergesellschaft und unterliegt damit nicht dem US CLOUD Act. Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt.

In der Shared Cloud teilen sich mehrere Kunden die Hardware, getrennt durch Virtualisierung. In der dedizierten Private Cloud gehören Server, Storage und Firewall ausschließlich Ihrer Umgebung – physisch getrennt, mit eigenem Netz und eigenem Backup. Das ist der Nachweis, den Berufsgeheimnisträger und Unternehmen mit hohem Schutzbedarf gegenüber Mandanten, Patienten, Aufsicht und Versicherern brauchen.

Per VPN über den Firewall-Cluster Ihrer Umgebung oder – in Hamburg und Umgebung – per dedizierter Glasfaser-Standleitung direkt ins Rechenzentrum. Auf Wunsch ist die Private Cloud ohne jeden Internetzugang erreichbar. Homeoffice-Arbeitsplätze binden Sie über Terminalserver oder VPN-Clients an.

Ja. Die Private Cloud basiert auf Open-Source-Virtualisierung (Proxmox VE); dafür fallen keine Lizenzkosten an. Ihre Kanzlei-, Praxis- oder Branchensoftware und Ihre Windows-Server-Lizenzen bringen Sie mit. Da die NMMN kein Microsoft-SPLA-Partner ist, benötigen Sie für Windows Server eigene Lizenzen.

Das hängt von Hardware, Storage, Standort, Anbindung und Betriebsumfang ab. Nach einem Anforderungsgespräch erstellen wir ein Sizing und ein Angebot mit festen Monatspreisen – ohne Traffic-Gebühren und ohne versteckte Kosten.

Private Cloud anfragen

Beschreiben Sie uns kurz Ihre Anwendungen, die Zahl der Arbeitsplätze und Ihre Anforderungen an Standort und Anbindung. Wir melden uns mit einem Vorschlag.

NMMN GmbH

Haferweg 46
22769 Hamburg

Tel.: +49 40 284 118-0
Technik-Support-Hotline: +49 40 284 118 700

E-Mail: in**@**mn.com

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